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Zwölf für Kiel

Zwölf Parteien können sich an der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 24. März antreten. Das teilte der Kieler Landeswahlausschuß gestern mit. SPD, CDU, DVU, FDP, Grüne und SSW dürfen deshalb teilnehmen, weil sie entweder im Landtag oder im Bundestag mit mindestens einem für sie in Schleswig-Holstein gewählten Abgeordneten vertreten sind. Des weiteren sind für die Wahl anerkannt: Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH), Die Generationen Partei (DGP), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Partei Bibeltreuer Christen (PBC) und Wählergemeinschaft Schleswig-Holstein (WSH).

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