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Damit er geht – eine Million für de Mos

■ Vergleich zwischen Werder und dm glücklosen Trainer hinter verschlossenen Türen

Wie ein König schritt Aad de Mos gestern mittag kurz vor zwölf über den Flur im zweiten Stock des Arbeitsgerichtes. Auf dem Weg durch das Blitzlichtgewitter in den Sitzungssaal 211 bleibt der Ex-Werder-Trainer plötzlich stehen, posiert einen Moment für die Kameras. „Gut“, zischt er dann, macht eine wegwerfende Handbewegung und bahnt sich den Weg durch die Journalisten. „Sie sehen so siegessicher aus. Oder täuscht der Eindruck?“ De Mos antwortet nicht. Aber sein Blick scheint zu verraten, daß er für Journalisten nichts als Verachtung übrig hat. Denn sie waren es schließlich, die ihn zu Fall gebracht haben.

„Das wird nie etwas mit diesem Verein“, soll de Mos laut Spiegel nach dem Pokal-Aus gegen den PSV Eindhoven in Jimmy's Bar verkündet haben. Werder feuerte den Fußballtrainer daraufhin wegen „vereinsschädigenden Verhaltens“. Die Angaben der Journalisten haben sich mittlerweile als zu vage entpuppt. Noch vor dem Termin haben sich Werder und de Mos auf eine Ehrenerklärung geeinigt: „Herr de Mos hat von Beginn an bestritten, die ihm von der Presse unterstellten Äußerungen getätigt zu haben und beim Landgericht Hamburg ein Unterlassungsurteil erwirkt. Nachdem Werder schon Dixie Dörner als de Mos-Nachfolger eingestellt hat, halten es beide Parteien für ein Gebot der sportlichen Fairness, die Zusammenarbeit einvernehmlich zu beenden.“

Über die genauen Modalitäten dieser Trennung haben sich die Parteien gestern vor Gericht geeinigt: Das Arbeitsverhältnis zwischen Werder und Aad de Mos, der auf Wiedereinstellung geklagt hatte, ist beendet. Der Ex-Trainer kassiert eine Abfindung von „wahrscheinlich einer Million Mark.“ „Stillschweigen“ steht ebenfalls als Klausel im Vertrag. Mehr ist nicht bekannt. Werder und de Mos verhandelten unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

„Hier werden Zahlen erörtert, wenn die publik werden, könnte das den Erfolg der Verhandlungen negativ beeinflußen“, begründet Werder-Rechtsanwalt Dr. Christoph Förster seinen Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen. „Es geht um zwei Monatsgehälter. Die Presse ist ja ganz wild darauf, die Zahlen zu erfahren“, sagt er und läßt seinen Blick durch den Saal schweifen. Es ist brechend voll. Dicht gedrängt stehen die Zuschauer an den weißgetünchten Wänden. Einige haben es sich im Schneidersitz auf dem Fußboden gemütlich gemacht. Daß der abgeschabte Nadelfilz an einigen Stellen vom Schneematsch schwarz durchtränkt ist, scheint sie nicht zu stören. Richter Bertram Zwanziger überlegt. „Es ist ja als Richter auch erlaubt, Zeitung zu lesen. Geht es nicht auch um eine Ehrenerklärung, das könnte man doch auch in aller Öffentlichkeit...“ „Nein, das ist erledigt. Wir müssen über Zahlen reden“, insisiert Förster. De Mos Anwalt Matthias Prinz nickt. „Mit anderen Worten wir einigen uns nur, wenn die Journalisten rausfliegen“, raunt ein Zuhörer.

Um den Erfolg der Sühneverhandlung nicht zu gefährden, schließt Zwanziger die Öffentlichkeit gemäß Paragraph 52 Arbeitsgerichtgesetz aus. Murrend verlassen die Zuschauer den Saal. Knapp eine Stunde warten sie auf dem Flur. Kurz nach ein Uhr knackt es im Lautsprecher. Der nächste Prozeß wird aufgerufen. Die Tür geht auf. Die Wartenden stürmen in den Gerichtssaal. „Herr de Mos, sind Sie zufrieden“, will ein Journalist wissen. De Mos verzieht keine Miene. Er schlüpft in seinem schwarzen Mantel und geht. Wie ein König.

kes

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