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Belgiens Staatsrat setzt von Spanien gesuchte Basken auf freien Fuß

■ Wegen schwerer Formfehler werden zwei mutmaßliche ETA-Mitglieder nicht ausgeliefert, sondern freigelassen

Madrid (taz) – Spaniens Innen- und Justizminister Alberto Belloch ist sauer. Der belgische Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht des Landes, hat seinen Auslieferungsantrag für die zwei mutmaßlichen ETA-Mitglieder Raquel Garcia und Luis Moreno zurückgewiesen. Die beiden Basken wurden auf freien Fuß gesetzt. Der Grund: schwerwiegende Formfehler. Die Spanier hatten den belgischen Gerichten wichtige Anklagepunkte vorenthalten. Im Auslieferungsantrag ist von logistischer Hilfe die Rede, während beiden wegen Beihilfe zum Mord der Prozeß gemacht werden soll.

Der Fall Moreno und Garcia sorgt nicht das erste Mal für internationales Aufsehen. Beide waren nach einer Verhaftungswelle im Jahre 1992 nach Belgien geflohen. Als die spanische Justiz im Juni 1993 erstmals ihre Auslieferung beantragte, stellten sie dort einen Asylantrag. Dem wurde anfänglich stattgegeben. Der Skandal war perfekt. Spanien schob weitere Auslieferungsanträge nach, der Weg durch die Instanzen begann. Den beiden wird vorgeworfen, das in der Region um Bilbão operierenden „Kommando Biskaya“ der baskischen Befreiungsorganisation unterstützt zu haben. Spaniens Richter stützen sich auf verschiedene Zeugenaussagen von im Januar 1992 verhafteten Mitgliedern des Kommandos. Die Aussagen seien durch Mißhandlungen während des Verhörs erzwungen worden, so die Begründung des Asylantrages von Luis Moreno und Raquel Garcia. Ein Vorwurf, den selbst ein Bericht des UN-Folterbeauftragten Peter Kooijmans vom Dezember 1992 bestätigt. Dort heißt es über die Behandlung eines der Zeugen: Er „wurde mit gezogener Waffe mit dem Tode bedroht und an den Haaren auf dem Boden herumgeschleift. Man fügte ihm Schläge an empfindlichen Körperteilen zu.“ Der letzten November begonnene Prozeß gegen das Kommando wird auf Antrag von Angehörigen von einer internationalen Juristenkommission überwacht. Für Moreno und Garcia bedeutet der Staatsratsbeschluß Aufschub von mindestens sechs Monaten. Falls in der Zeit kein schlüssiger Auslieferungsantrag gestellt wird, bleiben beide auf freiem Fuß. Reiner Wandler

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