: Graf vor den Kadi
■ Im März ergeht Anklageschrift
Stuttgart (taz) – Die Haftprüfung des seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzenden Tennisvaters Peter Graf kann laut Auskunft des Oberlandesgerichts Karlsruhe „noch etwas dauern“. Die Staatsanwaltschaft, die gegen Graf wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ermittelt, befürwortet eine Haftfortdauer wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr.
Unterdessen haben die Landtagsabgeordneten von Baden- Württemberg gestern zum letzten Mal in Sachen Graf das Rednerpult bemüht. Schäumend präsentierte sich vor allem die CDU, die mit fünf zu sechs Stimmen im Untersuchungsausschuß unterlegen war und somit eine Schlußerklärung nicht verhindern konnte, in der „eine Vorzugsbehandlung“ der Familie Graf durch die baden- württembergische Steuerverwaltung gerügt wurde.
Daß in diesem Fall die „Republikaner“ das Zünglein an der Waage waren, ließ die Christdemokraten eine Verschwörungstheorie gegen Finanzminister Gerhard Mayer-Vorfelder (CDU) entwickeln: Rot-Grüner Salat „mit brauner Soße“, heulte ein CDU- Sprecher, sei da angerichtet worden, ganz zu schweigen vom Schaden bei der Steuermoral. Gegenüber den im Ausschuß gehörten Zeugen hätte sich der grüne Abgeordnete gar benommen „wie in einer sibirischen Vernehmungsbaracke“. Mit ihrem Abstimmungsverhalten hätte sich die SPD jedenfalls aus der Großen Koalition verabschiedet.
Die Gegenreden der anderen Fraktionen waren nicht weniger erheiternd. Mayer-Vorfelder, so sieht es die SPD, habe sich verhalten wie ein „von der Mafia Verfolgter“, überall nur Fallen und Hinterhalt gesehen.
Damit ist das politische Kapitel im Fall Graf abgeschlossen. Juristisch wird die Angelegenheit Ende März weitergehen. Dann liegt die Anklageschrift vor. Wie schuldfähig er ist, soll ein Gutachten des Heidelberger Psychiaters Michael Schmidt-Degenhardt erbringen. Grafs Verteidiger hatten eine Untersuchung ihres Mandanten angeregt, da dieser stark alkohol- und tablettensüchtig sei.
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