„Das Ministerium drückt sich“

■ Bundesjustizministerium nimmt Stellung zu Auslieferung des mutmaßlichen ETA-Terroristen Benjamin Ramos Vega

Die langerwartete Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zur Frage der Auslieferung des angeblichen ETA-Mitglieds Ramos Vega bringt den Fall nicht weiter: Denn das Ministerium hat die beiden entscheidenden Fragen in seinem Schreiben, das der taz vorliegt, nicht beantwortet: Weder wird klar, ob die Verwendung durch unter Mißhandlung zustande gekommener Aussagen gegen Artikel 15 des UN-Antifolterübereinkommens verstößt, noch äußert sich das Ministerium zu einer möglichen politischen Verfolgung Vegas. „Das Ministerium drückt sich“, kritisiert Rechtsanwältin Petra Isabel Schlagenhauf. Nach Überzeugung der Verteidigung sind die im Haftbefehl gegen Ramos Vega aufgestellten Behauptungen durch Folter von Zeugen zustande gekommen.

Die Stellungnahme des Justizministeriums (BMJ) war vom Bundesverfassungsgericht angefordert worden, das zur Zeit die Verfassungsbeschwerde von Ramos Vega prüft. Das Kammergericht in Berlin hatte Ende letzten Jahres seine Auslieferung nach Spanien für zulässig erklärt. Dagegen hatte Ramos Vega, dem Mitgliedschaft in der ETA sowie die Verwahrung von Waffen und Sprengstoff vorgeworfen wird, Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Bezüglich der politischen Verfolgung äußerte sich das BMJ in seiner Stellungnahme, die der taz vorliegt, nur unzureichend. Das BMJ beschränkt sich auf die Frage, ob die Vorwürfe gegen Ramos Vega, der mittlerweile politisches Asyl beantragt hat, als politische Straftat zu betrachten seien. Das BMJ schließt sich dem Kammergericht an, das Ende letzten Jahres zu dem Schluß gekommen war, daß Ramos Vega keine politische Verfolgung drohe.

Die Verteidigung hat bis Anfang März Zeit, um auf die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zu antworten. Ob der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe jedoch schon im März über die Verfassungsbeschwerde des HIV-infizierten Ramos Vega entscheiden wird, ist fraglich. Denn im März steht die Asylentscheidung an.

Sollte Ramos Vega ausgeliefert werden, wäre das die erste Auslieferung eines spanischen politischen Häftlings. Seine deutschen und spanischen Anwälte appellierten wiederholt an die deutsche Justiz und Politik, Ramos Vega nicht auszuliefern. Die Bundesrepublik solle sich ein Beispiel an Belgien nehmen. 1993 waren in Brüssel zwei mutmaßliche ETA-Terroristen unter gleicher Anklage wie Ramos Vega festgenommen worden. Belgien weigert sich jedoch, die beiden auszuliefern, weil sie kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten hätten. Barbara Bollwahn