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NachgefragtAuf Pump

■ BEB-Sprecher Friedhelm Behrens über 67 Mio-Kredit für Stadtreparaturfonds

Sei der Koalitionsvereinbarung im Juli 1995 gibt es einen „Stadtreparaturfonds“ für die dringlichsten Aufgaben, bisher ist der Topf aber noch leer. Die jüngste Idee, die Stammkapital-Zinsen der Bremer Entsorgungs-Betriebe (BEB) für 1998 und 1999 schon jetzt einzufordern, also Geld bei den BEB zu pumpen, um mit den ersten 67 Millionen die Stadtsanierung wenigstens 1996 beginnen zu können, wurde am Dienstag im Senat von der Tagesordnung abgesetzt.

taz: Wären die BEB bereit, diesen Vorschuß von 67 Millionen zu zahlen?

Friedhelm Behrens: Ja. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das möglich, wenn die Summe abgezinst ausgezahlt wird. Der Senat müßte aber erklären, daß er 1998 und 1999 auf die Zins-Ausschüttung verzichtet.

Der Senat greift dem Eigenbetrieb in die Kasse, als sei es eine Behörde.

Wir sehen die finanzielle Notwendigkeit für die Stadt. Wir koppeln daran die Hoffnung, daß wir 1997 in eine private Rechtsform überführt werden. Dann können wir zusätzliche Erträge erwirtschaften.

Was können die BEB im Moment nicht?

Wir können zum Beispiel im Moment kein Angebot erstellen, für einen Gewerbebetrieb die Abfallentsorgung zu übernehmen, weil wir nicht mehrwertsteuerpflichig sind, also immer 15 Prozent „billiger“ wären.

Die BEB warten auf die Zeit, wo sie Mehrtwertsteuer zahlen dürfen?

Ja. Dann dürfen wir in Konkurrenz treten zu privatwirtschaftlichen Rechtsformen.

Das bedeutet aber auch 15 Prozent mehr Müllgebühren für uns alle.

Das heißt es nicht. Die BEB wären ja auch vorsteuerabzugsfähig, die Investitionen würden also verrechnet mit der Mehrwertsteuer. Die Differenz wäre vielleicht 3-4 Prozent. Wir wollen dann natürlich zusätzliche Erlöse erzielen, die den Gebührenzahlern zugute kämen.

Einer privatrechtlich organisierten Firma könnte der Senat dann auch nicht mehr so einfach in die Tasche greifen?

Das ist richtig.

Die private Rechtsform wird auch von denen gefordert, die BEB-Anteile verkaufen wollen.

Wir wollen die kommunale Abfallentsorgung unter einem Dach behalten. Die Gewinne, die Teilbereiche unseres Betriebes erwirtschaften, kommen ja den privaten Haushalten zugute. In Teilbereiche, die als GmbHs organisiert werden sollen, können sich aber Mittelständler durchaus einkaufen.

Diese Verkaufserlöse kämen dann aber in die BEB-Kasse und nicht in die Staatskasse. Wäre eine Beteiligung an einer BEB-Tochter überhaupt lukrativ? Fallen da Gewinne ab?

Das muß man dann im Einzelfall sehen.

Noch einmal zurück zu den Stammkapitalzinsen. Es läuft eine Klage dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht, weil über diese 37 Millionen jährlich die Müllgebühren-Zahler den Staatshaushalt füllen. Wenn der Kläger Recht bekommt, was dann?

Die Frage bewegt sich im Vorgriff auf ein mögliches Urteil...

Immerhin ist der Kläger nicht irgendwer, sondern der frühere, für Müll zuständige Justitiar des Bauressorts.

Richtig. Die Entscheidung, ob dieser Kredit der BEB an die Stadt gezahlt werden soll, fällt die Bürgerschaft. Wir haben nur gesagt: Wir sind betriebswirtschaftlich dazu in der Lage.

Besteht irgendeine Chance, daß 1998/1999 die Stadt auf die 37 Millionen verzichten kann?

Da sind wir auch keine Visionäre. Int.: K.W.

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