Lebenslang für Serienmörder gefordert

■ Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen Rung ins Gefängnis schicken

Der Serienmörder Thomas Rung wird höchstwahrscheinlich für den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung beantragten gestern lebenslange Haft. Der Malerfachgehilfe, der sechs Morde, fünf Vergewaltigungen und einen Raub mit Todesfolge zwischen 1983 und 1995 gestanden hatte, ist nach Ansicht von Staatsanwältin Sigrid Nielsen für seine Taten, die von „Menschenverachtung und Gefühlskälte“ zeugten, voll verantwortlich. Rung habe mit seinen brutalen Taten „das Maß der Schuld für lebenslänglich erheblich überschritten“. Der Angeklagte stelle eine „Gefährdung für die Allgemeinheit“ dar und deshalb komme nach Verbüßung der Strafe eine Unterbringung im Sicherungsgewahrsam in Betracht. Einzig das lückenlose Geständnis spreche für den Angeklagten. Hätte Rung keine detaillierte Lebensbeichte abgelegt, hätte er sich wahrscheinlich nur wegen der letzten beiden Morde verantworten müssen.

Rung sagte in seinem Schlußwort, daß seine Taten nicht zu entschuldigen seien. Er wisse sehr wohl, daß er den Opfern und Hinterbliebenen viel Leid zugefügt habe. Da er ein labiler Mensch sei, könne er jedoch nicht ausschließen, daß „es nicht wieder passieren“ würde. „In mir schlummert eine Gefahr“, sagte er. Er habe während des Prozesses absichtlich keine Gefühle gezeigt, weil er sich bei seinen Taten stets von seinen Gefühlen habe leiten lassen. Er gab den Anwesenden im vollbesetzten Gerichtssaal eine „moralische Mitschuld“: „Wenn Sie einen Hund in einen Käfig sperren und draufschlagen und nach zwei Jahren rauslassen, beißt er.“ Der 35jährige Rung hatte wegen mehrerer Straftaten bereits insgesamt 13 Jahre im Gefängnis gesessen.

Die Verteidigung sprach sich gegen den Sicherungsgewahrsam aus. „Ein jeder Mensch braucht etwas Hoffnung“, begründete Rechtsanwältin Edeltraud Frey ihr Plädoyer, in dem sie Zweifel am Ergebnis des Gerichtsgutachters geäußert hatte, der Rung als „erschreckend normal“ bezeichnet hatte. Wer im Alter von 22 Jahren vier Morde innerhalb von drei Monaten begehe, könne nicht normal sein. Das Urteil soll nächsten Dienstag verkündet werden. Barbara Bollwahn