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Baldige Korrekturen im Asylrecht gefordert

■ Die Grünen verlangen, Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ zu streichen

Bonn (taz) – Korrekturen am geltenden Asylrecht hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen verlangt. Wenige Wochen vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Asylkompromiß von 1993 hat sie einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht.

Danach soll die umstrittene „Drittstaatenregelung“, die auch in Karlsruhe auf dem Prüfstand steht, abgeschafft werden. Die Bündnisgrünen halten das derzeitige Verfahren nur für zulässig, „wenn aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen und in jedem Einzelfall sichergestellt wird“, daß der jeweilige „Drittstaat“ bereit und in der Lage ist, dem Flüchtling ein faires Asylverfahren entsprechend des internationalen Flüchtlingsrechts zu gewähren und ihn gegebenenfalls auf Dauer aufzunehmen. Der Flüchtling müsse das Recht haben, von Deutschland aus prüfen zu lassen, ob der „Drittstaat“ sicher sei.

Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ als auch das Flughafenverfahren wollen die Bündnisgrünen abschaffen. Ersteres widerspreche dem Individualcharakter des Grundrechts auf Asyl. „Das verkürzte Sonderverfahren auf Flughäfen“ sei rechtsstaatlich nicht hinnehmbar und wegen der damit verbundenen Härte „menschlich unerträglich“, sagte Fraktionssprecherin Kerstin Müller. Darüber hinaus fordert ihre Fraktion, eine „Altfallregelung“ zu schaffen. „Das wurde bei dem Asylkompromiß 1993 aus unverständlichen Gründen versäumt“, kritisierte Müller, schließlich hätten die Gerichte so auf einen Schlag von vielen Asylverfahren entlastet werden können. Nach ihren Angaben leben in Hessen 3.000 bis 4.000 Asylbewerber, die schon seit acht bis zehn Jahren in Deutschland lebten. In Nordrhein-Westfalen seien es rund 4.000 und in Rheinland-Pfalz etwa 600 Menschen. Müller plädierte dafür, daß noch vor dem 24. März über eine Bleiberechtregelung für diese Menschen entschieden werden sollte. Schließlich lägen dazu Vorschläge vor. Die SPD will Asylbewerbern mit Kindern nach fünf Jahren und Alleinstehenden nach acht Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt gewähren. Die Bündnisgrünen haben Fristen von drei und fünf Jahren vorgeschlagen. Karin Nink

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