piwik no script img

Fischer-Bank

Das Hamburger Bankhaus Fischer & Co. hat nach Ansicht von Gläubigern bei der Herausgabe von Inhaberschuldverschreibungen „grob sittenwidrig“ gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. „Die Geschäftsführung war seit Sommer 1994 über das hohe Kreditrisiko der HLS informiert“, sagte der Anwalt der Interessensgemeinschaft der Fischer-Bank-Kunden. Der Zusammenbruch der HLS Leasing Gesellschaft für Mobilien mbH (Filderstadt) hatte im November maßgeblich zur Schließung des Bankhauses geführt, das Forderungen von rund 600 Millionen Mark der HLS übernommen hatte. Die Interessensgemeinschaft will voraussichtlich im April gerichtlich gegen Geschäftsführung, Bankenbeirat und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO-Deutsche Warentreuhand AG vorgehen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen