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Fischer-Bank

Das Hamburger Bankhaus Fischer & Co. hat nach Ansicht von Gläubigern bei der Herausgabe von Inhaberschuldverschreibungen „grob sittenwidrig“ gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. „Die Geschäftsführung war seit Sommer 1994 über das hohe Kreditrisiko der HLS informiert“, sagte der Anwalt der Interessensgemeinschaft der Fischer-Bank-Kunden. Der Zusammenbruch der HLS Leasing Gesellschaft für Mobilien mbH (Filderstadt) hatte im November maßgeblich zur Schließung des Bankhauses geführt, das Forderungen von rund 600 Millionen Mark der HLS übernommen hatte. Die Interessensgemeinschaft will voraussichtlich im April gerichtlich gegen Geschäftsführung, Bankenbeirat und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO-Deutsche Warentreuhand AG vorgehen.

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