: Teilzeitweise auf Rente
Bundeskabinett beschließt Regelungen zur Teilzeitarbeit ■ Aus Bonn Karin Nink
Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf für Altersteilzeit und gegen Frühverrentung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht ein Teilzeitarbeitsmodell für Arbeitnehmer vor, die 55 Jahre alt und älter sind. So soll erreicht werden, daß mehr jüngere Arbeitslose beschäftigt werden.
Die Grenze für Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit wird von 1997 bis 1999 von 60 auf 63 Jahre angehoben. Das heißt, für diese Form der Rente gilt damit schon die Anhebung der Altersgrenze, die nach dem Rentenreformgesetz ursprünglich erst für das Jahr 2001 vorgesehen ist. Wer früher in den Ruhestand gehen will, muß mit einem jährlichen Abschlag von 3,6 Prozent rechnen. Von der Anhebung dieser Altersgrenze ausgeschlossen sind Beschäftigte, die am gültigen Stichtag, 13. Februar 1996, schon eine Vereinbarung für die Frührente mit ihren Arbeitgebern ausgehandelt hatten und 55 Jahre alt waren.
Mit dem Entwurf seien die „Rahmenbedingungen für neue sozialverträgliche Möglichkeiten von Altersteilzeit“ geschaffen und „eine starke Ausweitung der Frühverrentung“ gestoppt worden, sagte Regierungssprecher Peter Hausmann. Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) forderte die Unternehmen auf, sich „unverzüglich in ihrer Personalpolitik und -planung auf die Neuregelung einzustellen“. Viel zu lange seien zu viele ältere Arbeitnehmer vor allem aus Großbetrieben vorzeitig ausgeschieden. Nun seien „Einfallsreichtum und Phantasie bei Unternehmensleitungen und Betriebsräten gefragt“, sagte Blüm und machte damit deutlich, wie sehr der Erfolg des neuen Gesetzes von Arbeitgebern und Gewerkschaften abhängt, die über tarifrechtliche Fragen der neuen Regelung noch verhandeln müssen.
Im Bundestag verteidigte Blüm gestern seinen Gesetzentwurf. Er sprach von einem „wichtigen Beitrag zur Sanierung der Rentenkassen“, der wegen des geltenden Vertrauensschutzes aber nicht „von heute auf morgen“ greifen könne. In den vergangenen Tagen war deutlich geworden, daß trotz dieser Reform im nächsten Jahr mit einer Erhöhung der Rentenbeitragssätze auf mindestens 20 Prozent gerechnet werden muß. Ohne dieses Gesetz hätte die Welle der Frühverrentung und damit auch die Kosten für die Rentenkasse weiter zugenommen, entgegnete dagegen Blüm den Kritikern, die fürchten, daß die von Blüm genannten Zahlen der Einsparungen „schöngerechnet“ seien.
Blüm erwartet, daß bis 2003 mit der Neuregelung in der Rentenkasse 17 Milliarden und in der Arbeitslosenversicherung mehr als 2 Milliarden Mark gespart werden.
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