■ Kommentar: Zwei auf einer Karte
Hat es die Scheinhinrichtung des Joel Boateng nie gegeben? Widersprüchliche Aussagen, undurchsichtige Zeugen, wenig belastbare Behauptungen kennzeichnen nicht erst seit heute den „Fall Boateng“. Mit Hochdruck versucht die Polizei zu beweisen, daß Scheinhinrichtungen in Hamburg erfunden sind. Nicht weniger engagiert sind diejenigen, in deren Bild von der Polizei solche Mißhandlungen passen. Da wird mit Tricks gearbeitet – wohl auf allen Seiten.
Klar ist: Der Fall Boateng wird längst mit den Scheinhinrichtungsbehauptungen gleichgesetzt. Mit ihm – dem einzigen Zeugen – sollte der Beweis gelingen, daß es die behaupteten Mißhandlungen gegeben hat. Und wird die Glaubwürdigkeit des Ghanaers erschüttert, ist das Thema vom Tisch. Wer wird dann einem Opfer, sollte sich tatsächlich noch eines melden, überhaupt noch glauben? Also setzen beide Seiten bedingungslos auf die Karte Boateng.
Angebliche Kleindealereien des Ghanaers werden sofort in die Öffentlichkeit getragen, ein Prozeß gegen Boateng vorverlegt, die Demontage des Zeugen so perfekt inszeniert. Dagegen versteht das „Komitee für Menschenrechte“ es als seine vornehmste Aufgabe, „dagegenzuhalten“. Kräftemessen bestimmt das Geschäft.
Daß es sich bei den Scheinhinrichtungen nicht um einen Einzelfall sondern um wiederholte polizeiliche Praxis handeln soll, ist aus dem Blickfeld geraten. Mit welchem Ergebnis der „Fall Boateng“ auch immer abgeschlossen werden wird; die Scheinhinrichtungs-Ermittlungen können damit nicht abgeschlossen sein. Sie müssen erst noch richtig beginnen.
Marco Carini
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