: HEW-Verkauf: Wann bekommt das Kartellamt Bedenken?
Armer Finanzsenator Ortwin Runde (SPD): Er möchte gern Anteile der Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) verkaufen, um sein klaffendes Haushaltsloch zu stopfen. Doch auf Anfrage der GAL äußerte das Bundeskartellamt auch dann Bedenken über einen Verkauf an PreussenElektra, wenn die Anteile nicht die Sperrminorität von 25 Prozent erreichen. Konkrete Verkaufspläne lägen dem Amt aber noch nicht vor. „Bei 25 Prozent muß das Kartellamt, bei weniger Anteilen kann es eingreifen“, so GAL-Referentin Christine Bukold.
Im Gespräch war bisher, daß die Stadt 20 bis 30 Prozent ihres 71,2prozentigen Anteils veräußern will; 10 Prozent an PreussenElektra in Hannover und weitere 10 an die Berliner BEWAG. Weil die PreussenElektra jedoch im „Hamburger Umland“ die Stromversorgung betreibt und „Lieferbeziehungen“ zur HEW bestehen, hält das Kartellamt diesen Verkauf für problematisch.
Eine starke Marktstellung könnte somit auch ohne eine Sperrminorität wettbewerbsbehindernd sein. PreussenElektra käme mit 10 Prozent HEW-Anteil, 1,4 Prozent Anteil aus einer BEWAG-Beteiligung sowie einigen Prozenten aus Streubesitz nach Einschätzung der GAL durchaus auf 15 Prozent. Dann könnte das Kartellamt eingreifen.
„Es gilt nach wie vor, daß der Senat über Höhe und Erwerber“ der HEW-Aktien noch keine Entscheidung getroffen hätte, winkt Finanzbehördensprecherin Annette Verhein-Jarren ab. Und „kartellrechtliche Vorschriften“ einzuhalten, sei selbstverständlich. sim
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