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Verfehlte Dementis

■ Geheimnisverrat an Müllschieber: Erklärungen am Thema vorbei

Dementi-Schlacht. Kaum hatte die taz-hamburg am Montag aufgedeckt, daß der Umweltbehördenmitarbeiter Klaus B. dem ehemaligen Chef des Hamburger Bodensanierer NORDAC, Frank L., illegal staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten zugespielt haben soll, da trafen schon die erwarteten Reaktionen ein. Tenor der Gegenoffensive: Viele Wege führen zur Information. Der wegen illegaler Abfallbeseitigung verurteilte Frank L. könnte die von der taz erwähnten „Geheimkenntnisse“ auch ganz legal erhalten haben.

So vermutet etwa die unter Druck geratene Hamburger Umweltbehörde, daß Frank L. sich aus den bundesweit „allen Umweltministerien zur Kenntnis“ gegebenen „Ermittlungserkenntnissen der Frankfurter Kriminalpolizei“ informiert habe. Wie der Ex-NORDAC-Manager allerdings an die ausschließlich für Behörden-Zwecke bestimmten Informationen herangekommen ist, vermag auch die Umweltbehörde nicht zu erklären.

Eine andere Variante bot Frank L.s-Anwalt, Fred Hendrikman Verstegen, der Hamburger Morgenpost an: Er selbst habe ganz legal seinem Mandanten die Frankfurter Akte überreicht. Auch Hamburgs Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger bläst ins selbe Horn: Am 6. Januar 1994 hätten die Verteidiger der angeklagten NORDAC-Manager Akteneinsicht erhalten; Frank L. könne auf diesem Weg an die Ermittlungs-Details gekommen sein.

Die unterschiedlichen Erklärungsversuche haben eines gemeinsam: Sie verfehlen das Thema. Denn vor dem Hamburger Amtsgericht hatte der angeklagte Ex-NORDAC-Geschäftsführer selber allen Spekulationen ein schnelles Ende gesetzt. Der Frankfurter Kriminalbeamte, der Prozeß-Zeuge war und den Umweltbehörden-Mitarbeiter Klaus B. vor wenigen Tagen wegen „Geheimnisverrats“ angezeigt hat, bestätigt: „Frank L. hat im Prozeß definitiv erklärt, daß er die Ermittlungsakten aus der Umweltbehörde erhalten habe“. Dort aber komme als Informant nur der – noch immer – mit der NORDAC-Kontrolle beauftragte Klaus B. infrage.

Marco Carini/Hagen Lang

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