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„Haushaltsführung ist unzulässig“

■ Gutachter hält Ermächtigung des Senats für Verfassungsbruch

Das Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung, nach dem die Große Koalition seit Januar regiert, ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Gutachten, das die grüne Bürgerschaftsfraktion bei dem Bremer Professor für Öffentliches Recht, Dian Schefold, in Auftrag gegeben haben.

Mit dem Gesetz ist der Senat ermächtigt worden, über rund 75 Prozent aller staatlichen Ausgaben bereits vor dem für Juni geplanten Beschluß der Bürgerschaft über den Haushalt 1996 zu verfügen. „Dies ist als Verstoß gegen den verfassungsrechtlich verankerten Parlamentsvorbehalt verfassungswidrig und somit unzulässig“, schreibt Schefold. Rechtswidrig sei auch die Bindung der Ausgaben der einzelnen Ressorts an die vom Senat festgelegten Eckwerte. Beide Punkte hatten die Grünen bereits vor dem Beschluß über das Gesetz öffentlich kritisiert (taz vom 21.12.95).

Die Grünen haben den Rechnungshof um Stellungnahme gebeten und wollen diese Aufforderung am Mittwoch auch von der Bürgerschaft beschließen lassen. Klage vor dem Staatsgerichtshof können die Grünen nur erheben, wenn mindestens sechs weitere Abgeordnete den Antrag mit unterschreiben. Dies werde wohl geschehen, hieß es gestern bei der AfB. Ase

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