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Die Mullahs schlagen zurück

■ Iranische Regierung reagiert mit massiven Drohungen gegen Deutsche auf den Haftbefehl gegen Fallahian

Teheran/Bonn (AFP/rtr/taz) – Die Formulierung ist vage, doch die Botschaft eindeutig: Der vom Bundesgerichtshof (BGH) erlassene Haftbefehl gegen Irans Geheimdienstminister Ali Fallahian könnte nach Auffassung der iranischen Regierung zu einer Gefahr für Deutsche im Ausland werden. Andere Staaten könnten sich veranlaßt sehen, dem deutschen Vorbild zu folgen und Personen in Abwesenheit zu belasten und vor Gericht zu stellen, zitierte Irans amtliche Nachrichenagentur Irna aus einer Regierungserklärung vom Montag abend. Deutschland werde hoffentlich über die Risiken der Maßnahme noch Klarheit gewinnen.

Bundesaußenminster Klaus Kinkel war gestern zumindest klar, daß der Haftbefehl „einige Schwierigkeiten im Verhältnis“ zum Iran bringen werde. Trotzdem sieht das Auswärtige Amt keine Gefahr für deutsche Staatsangehörige im Iran. Ein Sprecher erklärte, es bestehe kein Anlaß vor Reisen in den Iran zu warnen. Kinkel sagte, Deutschland werde versuchen, dem Iran deutlich zu machen, daß es sich um die Entscheidung der unabhängigen Justiz handele.

Diese Sichtweise hat sich die iranische Regierung nicht zu eigen gemacht. Sie verurteilt den Haftbefehl als „unvereinbar mit den internationalen Normen und Praktiken“. Es sei unwahrscheinlich, daß die Bundesregierung den Haftbefehl aufrechterhalte, erklärte das iranische Kabinett. Der Haftbefehl sei nicht gerechtfertigt und beruhe auf „Ungenauigkeiten“.

Der iranische Botschafter in Deutschland, Musavian, erklärte gestern gegenüber der FAZ, der Iran wolle Generalbundesanwalt Nehm „vor einem internationalen Gremium verklagen“. Nehm, das Bundesjustizministerium und der zuständige Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hätten mit der Ausstellung des Haftbefehls „gegen alle Normen des Völkerrechts verstoßen“. Musavian erklärte, die islamische Republik Iran werde es nicht hinnehmen, daß deutsche Behörden das Ansehen seines Landes durch solche Maßnahmen zu schädigen versuchen. „Wenn sich im Iran der Eindruck verfestigen sollte, daß der kritische Dialog eigentlich nur ein Instrument zur Durchsetzung von Interessen der Vereinigten Staaten und Israels ist, dann werden wir das nicht länger hinnehmen und uns gegenüber Europa genauso verhalten wie gegenüber den Vereinigten Staaten.“ Bundeskanzler Helmut Kohl will trotz dieser Drohungen abwarten, ob das deutsch-iranische Verhältnis belastet werde. Das Verfahren gegen Fallahian habe die Bundesanwaltschaft eröffnet, sagte er gestern vor der Presse. Er mische sich nicht ein.

Der Bundesgerichtshof hatte den Haftbefehl gegen Ali Fallahian mit dem Verdacht begründet, der iranische Geheimdienstminister habe das Attentat auf iranische Oppositionelle im September 1992 im Berliner Lokal „Mykonos“ gesteuert. Die iranische Seite ließ im unklaren, auf welcher rechtlichen Grundlage sie gegen den Haftbefehl vorgegen will. Allerdings wird dieser womöglich sowieso nicht zum Tragen kommen. Experten wie der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Wilfried Penner sind der Ansicht, Fallahian genieße als Mitglied einer ausländischen Regierung „exterritorialen Schutz“, sollte er auf Einladung staatlicher Stellen deutschen Boden betreten. Penner beruft sich damit auf das Gerichtsverfassungsgesetz.

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