: Anklage im KurdInnenprozeß
Die Anklage im „PKK-Prozeß“ vor dem „Staatsschutz-Senat“ des Hamburger Oberlandesgerichts ist verlesen: Laut Bundesanwalt Hanspeter Bell hat sich innerhalb der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK eine terroristische Unter-Vereinigung gebildet, deren Mitglieder „systematisch und zentral gesteuert gewaltsam gegen türkische Einrichtungen in der Bundesrepublik vorgehen“.
Ihr seien die Angeklagte Azime Y. als „Regionsverantwortliche Nord“ wie auch die Angeschuldigte Meryem Y. als „Gebietsverantwortliche Bremen“ zuzurechnen. Gemeinsam sollen die Frauen einen als Mordversuch zu wertenden Überfall auf den Freund eines abtrünnigen PKK-Mitgliedes am 7. Oktober 1994 in Bremen organisiert haben. Der dritte Angeklagte, Sait. B., habe das Rollkommando zum Opfer geführt, das schwer verletzt wurde. Azime Y. soll außerdem einen ähnlichen Überfall in Hamburg angeordnet haben.
Die Verteidiger forderten am gestrigen zweiten Prozeßtag die Einstellung des Verfahrens. Eine rechtsstaatliche Verhandlung sei angesichts der öffentlichen Vorverurteilung ihrer Mandanten nicht möglich. „In der öffentlichen Meinung gilt fast schon die Formel Kurden – PKK – Terror“, sagte Anwalt Rainer Ahues. Sein Kollege Josef Gräßle-Münscher wies auf den politischen Hintergrund des Verfahrens hin: „Die Wurzel des Problems ist die ungelöste Kurdenfrage“. Der Bundesanwalt forderte die Ablehnung des „unbegründeten“ Antrages und das Gericht vertagte sich anschließend. mac
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