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Vage Aussichten auf einen Stopp von Atomtest

■ Die westlichen Atommächte wollen über ihre vorhandenen Waffenarsenale gar nicht erst verhandeln. Indien und andere Länder des Südens üben scharfe Kritik

Genf (taz) – Die USA, Großbritannien und Frankreich sind nicht bereit, Verhandlungen über die Abrüstung ihrer Atomwaffenarsenale aufzunehmen. Ein entsprechender Antrag der 21 Länder des Südens in der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz scheiterte gestern am Widerspruch der drei westlichen Atomwaffenmächte, die in ihrer Haltung von Deutschland und allen anderen westlichen Verbündeten unterstützt wurden. Rußland enthielt sich jeder Äußerung zu dem Antrag, China signalisierte Unterstützung für den Antrag.

Eine Entscheidung zur Aufnahme von Abrüstungsverhandlungen bedarf des Konsenses aller 38 Mitgliedstaaten der UNO-Abrüstungskonferenz. Im Dezember hatte die UNO-Vollversammlung in New York noch fast einstimmig die Aufnahme von Verhandlungen über atomare Abrüstung gefordert.

Die Ablehnung des Antrages stieß bei den 21 Staaten des Südens auf scharfe Kritik. Beobachter erwarten jetzt eine zusätzliche Belastung der Verhandlungen über ein „umfassendes Teststoppabkommen“ in der Abrüstungskonferenz, deren erste Runde gestern zu Ende ging. Zumindest Indien ist bislang nicht bereit, einem Teststoppabkommen zuzustimmen, solange die Atomwaffenmächte sich nicht zur Abrüstung ihrer Arsenale oder zumindest zu Verhandlungen über diese Frage verpflichten.

Erschwert werden könnten die Teststoppverhandlungen durch die Absicht der USA, auch nach einem Vertragsabschluß über das Verbot „nuklearer Explosionen“ andere Tests und Experimente zur Entwicklung neuer Atomwaffen durchzuführen.

Der Botschafter eines westlichen Staates in der Abrüstungskonferenz erklärte gestern, derartige Pläne könnten „zur Bombe für die Verhandlungen werden“. Trotz der Differenzen in diesen und anderen Fragen äußerte sich dagegen der niederländische Vorsitzende der Teststoppverhandlungen gestern vorsichtig optimistisch. Noch seien alle Chancen gegeben, bis zum Juni ein Abkommen vorzulegen. Voraussetzung sei allerdings, daß während der Verhandlungspause in den nächsten sechs Wochen „in den Hauptstädten der Teilnehmerstaaten die Hausaufgaben gemacht“ würden. Andreas Zumach

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