: Direktor der Bürgerschaft noch politischer Beamter
Gegen die Einstufung des Direktors der Bremer Bürgerschaft als politischer Beamter hat sich der Bund der Steuerzahler ausgesprochen. In einem offenen Brief an alle Fraktionen weist er darauf hin, daß außer in Bremen Landtagsdirektoren nur in Baden-Württemberg und Thüringen als politische Beamte gelten. Diese Regelung sei nicht nur „unsinnig, sondern obendrein teuer“, kritisiert der Bund, da dem in Ruhestand geschickten Bremer Bürgerschaftsdirektor Lindhorn nun fünf Jahre lang mindestens 75 Prozent seiner Bezüge weitergezahlt werden müßten. taz
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