: Australien: Erben im Kühlschrank
Eingefrorene menschliche Embryonen haben in Australien Erbschaftsrecht. Das hat der tasmanische Oberste Gerichtshof gestern in Hobart entschieden. Das Recht tritt zwar erst mit der Geburt in Kraft, doch wirkt es sich auch dann schon aus, wenn der Embryo beim Tod des Erblassers der Mutter noch nicht eingepflanzt worden ist. Dem Urteil lag die Befruchtung von fünf Eiern außerhalb des Mutterleibs zugrunde. Drei dieser Embryonen wurden der Mutter 1993 eingepflanzt, die darauf einen Sohn zur Welt brachte. Die anderen blieben im Kühlschrank. Als das Ehepaar noch ein Kind aus der Retorte wollte, starb der Mann, ohne ein Testament zu hinterlassen. Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung, die gefrorenen Embryonen hätten das gleiche Recht wie Föten im Mutterleib: Wenn die Mutter sich die Embryonen einpflanzen läßt und Kinder zur Welt bringt, werden sie rechtmäßige Erben am väterlichen Vermögen. Foto: Eric-Jan Ouwerkerk
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen