Zuviel Strahlung

■ Gorleben überschreitet Grenzwert

Hannover (taz) – Wenn das Gorlebener Zwischenlager mit Atommüll gefüllt ist, strahlt es mehr, als der Grenzwert der Strahlenschutzverordnung erlaubt. Dies hat die Brennelementlagergesellschaft Gorleben (BLG) jetzt selbst in einem Schriftsatz an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingestanden. Nach Berechnungen der BLG wird am Sicherungszaun des Lagers eine Jahresdosis von 1,6015 Millisievert erreicht. Der nach der Strahlenschutzverordnung gestattete Grenzwert liegt bei 1,5 Millisievert.

In ihrem Schriftsatz an das Oberverwaltungsgericht verweist die BLG auf einen Erdwall, der außerhalb des Sicherungszaunes das Gorlebener Zwischenlager umgibt. Dieser Erdwall schirme die Umgebung gegen die direkte Strahlung aus den Atommüllbehältern ab, so daß jenseits des Walls nur eine Jahresdosis von 0,3 Millisievert erreicht werde. Gegen diese Argumentation können sich die BI Lüchow-Dannenberg und drei Kläger allerdings auf die Strahlenschutzverordnung berufen: Der Grenzwert darf außerhalb des Kontrollbereichs einer Atomanlage nicht überschritten werden.

Das OVG Lüneburg hat sich jetzt erstmals mit der Erweiterungsgenehmigung für das Gorlebener Zwischenlager auseinanderzusetzen. Diese Genehmigung erlaubt auch die Einlagerung von Wiederaufarbeitungsabfällen, die in der zweiten Maiwoche nach Gorleben transportiert werden sollen. Noch im April will das OVG entscheiden, ob die seit letztem Sommer anhängige Klage gegen diese Erweiterungsgenehmigung aufschiebende Wirkung hat und somit der zweite Castor gestoppt werden muß. Jürgen Voges