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Dschochar Dudajew ist tot

■ Tschetscheniens Präsident starb am Sonntag bei russischem Raketenangriff. Nachfolger ernannt

Moskau/Grosny (AFP/rtr/taz) – Der tschetschenische Präsident Dschochar Dudajew ist nach übereinstimmenden Angaben von russischer und tschetschenischer Seite tot. Die tschetschenische Führung teilte gestern mit, Dudajew sei am Sonntag abend um halb elf bei einem russischen Angriff im Südwesten Tschetscheniens getötet worden und warf Moskau „Staatsterrorismus“ vor. „Das Attentat wurde vom russischen Geheimdienst mit Hilfe der Satellitentechnik einiger westlicher Staaten verübt.“ Auch ein russischer Offizier bestätigte den Tod Dudajews.

„Führt die Sache bis zum Ende“, seien die letzten Worte Dudajews gewesen, sagte ein Vertreter der tschetschenischen Sicherheitsdienste. Dudajew habe sein Haus in der Ortschaft Gechi-Tschu im Südwesten Tschetscheniens verlassen, um mit seinem Satellitentelefon einen Vermittler in Moskau anzurufen. In diesem Moment sei eine russische Rakete eingeschlagen und habe tödlich getroffen.

Der bisherige Vizepräsident Selimchan Jandarbijew wurde nach tschetschenischen Angaben zum Nachfolger bestimmt. Er rief eine dreitägige Staatstrauer aus und erklärte der Moskauer Nachrichtenagentur Itar-Tass, Dudajew sei gestern vormittag beerdigt worden. Die Trauerfeier habe in der Ortschaft Schalaschi stattgefunden, wo auch Dudajews Mutter begraben liegt.

Die Auswirkungen auf den Tschetschenienkrieg waren bisher nicht abzusehen. „Wir müssen aufpassen, daß die Unabhängigkeitskämpfer ihre Aktionen nicht verstärken“, sagte Rußlands Präsident Boris Jelzin vor seiner Abreise zu einem Staatsbesuch nach China. Der russische Menschenrechtler Sergej Kowaljow sagte, die Berufung Jandarbijews zum neuen tschetschenischen Präsidenten werde sich negativ auswirken. Das Kommando der russischen Truppen in Tschetschenien behauptete, die russischen Truppen hätten nichts mit dem Tod Dudajews zu tun. Die UN-Menschenrechtskommission in Genf beklagte unterdessen in einer auch von der russischen Delegation mitgetragenen Erklärung den „unverhältnismäßigen Gebrauch von Gewalt“ durch die russischen Truppen in Tschetschenien. Seite 9, Kommentar Seite 10

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