: DGB-Entwurf für Einheits-Kammer
■ Gewerkschafts-Privileg erhalten, Präsidentenrolle stärken
Der Streit innerhalb der DGB-Fraktion in der Vollversammlung der Angestelltenkammer spitzt sich immer weiter zu. Einen Tag vor der für heute angesetzten Sitzung des Selbstverwaltungsgremiums der Kammer hat die Bremer DGB-Vorsitzende Helga Ziegert einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zusammenlegung der Angestellten- mit der Arbeiterkammer zu einer einheitlichen „Arbeitnehmerkammer“ vorsieht. Der Gesetzes-Vorschlag ist vom DGB-Landesbezirk Niedersachsen/Bremen beschlossen und allen Bürgerschaftsfraktionen übersandt worden.
Dieser Vorstoß wird in der Vollversammlung der Angestelltenkammer heute zu Empörung führen. Schließlich hatte die Vollversammlung bereits im vergangenen Jahr mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, daß die Frage der Zusammenlegung der beiden Kammern bis zu der für 1999 anstehenden nächsten Wahl der Selbstverwaltung „nicht mehr Gegenstand einer Debatte“ sein soll. Doch genau diese Debatte möchte Ziegert mit dem von ihr präsentierten Gesetzentwurf nun so schnell wie möglich anregen, um „noch vor der nächsten Wahl“ zu einer einheitlichen Arbeitnehmerkammer in Bremen zu kommen.
Inhaltlich bietet der DGB-Entwurf eines Kammergesetzes wenig Neues. Gestärkt wurde darin vor allem die Position des Kammer-Präsidenten. Der soll künftig hauptamtlicher Repräsentant der Vollversammlung werden und nicht mehr dem Vorstand angehören. Außerdem verlangt der Entwurf eine Beschränkung des bisher unbefristeten Mandats des Kammer-Geschäftsführers auf sechs Jahre.
Keinen Abstrich will der DGB aber an der Monopolstellung der Gewerkschaften bei der Listenaufstellung für die Kammerwahl machen. Zwar wurde die Zahl der für eine Kandidatur notwendigen Unterstützer von 500 auf 400 reduziert, Wahlvorschläge sollen aber weiterhin „nur von Gewerkschaften, deren Dachorganisationen und von selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung“ kommen dürfen. Praktisch bedeutet dies die Verhinderung alternativer Kammer-Kandidaten.
Nach den Finanzskandalen der letzten Jahre und der scharfen Kritik des Rechnungshofs am Ausgabeverhalten der Angestelltenkammer hofft der DGB auf die Bereitschaft der Bürgerschaftsfraktionen, mit einer neuen Kammerstruktur für einen Neuanfang zu sorgen. „Über die Frage der Zusammenlegung entscheiden nicht die Kammern selber, sondern die Bürgerschaft“, betonte DGB-Chefin Ziegert gestern. Einen Widerspruch ihrer Initiative zum Kammer-Beschluß für ein Ende der Zusammenlegungs-Debatte sieht sie deshalb nicht. Ase
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