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Vermögende kommen ungeschoren davon

■ Erben werden künftig Freibeträge eingeräumt, Vermögenssteuer entfällt

Besserverdienende, Vermögende und Erben bleiben weitgehend ungeschoren durch das Sparpaket der Bundesregierung. Nach der Regierungsvorlage soll die Vermögenssteuer auf Betriebe vom nächsten Jahr an entfallen. Die private Vermögenssteuer werde, „um erhöhte Erhebungskosten zu vermeiden“, mit der ebenfalls zu reformierenden Erbschaftssteuer „zusammengefaßt“. Den Erben werden künftig großzügige Freibeträge zugestanden.

Nach Angaben aus der FDP- Fraktion sind Freibeträge von einer Millionen Mark für den erbenden Ehegatten und 750.000 Mark für jedes Kind im Gespräch. Der Wert von Immobilien wird möglicherweise mit zwei Dritteln des Verkehrswertes angesetzt. Für Betriebe soll ein Freibetrag von 750.000 Mark zusätzlich gewährt werden. Die Vermögenssteuer, die bisher schon großzügige Freibeträge einräumte, entfällt ganz.

Mit einer solcherart neu geregelten Erbschaftssteuer müßte der größte Teil der Nachkommen wie bisher schon so gut wie nichts an den Staat abführen. Die weitgehende steuerliche Freistellung von Erbschaften und Vermögen ist allerdings nicht nur eine Frage von politischen Gewichtungen. In seinem Urteil vom vergangenen August hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber diesen Schutz von Privatvermögen weitgehend vorgegeben.

Danach dürfen nur die Erträge von Vermögen steuerlich belastet werden, also nicht die Substanz des Besitzes selbst. Alles andere wäre eine „schrittweise Konfiskation“, urteilte das Gericht. Außerdem darf die „Gesamtbelastung“ der Erträge nicht höher sein als 50 Prozent. Gänzlich freizustellen ist nach dem Urteil das „persönliche Gebrauchsvermögen“, wozu Besitz im Wert eines „durchschnittlichen Einfamilienhauses“ gehört.

Das Urteil blockiert jede Umverteilung von Vermögenssubstanz und beschränkt den steuerlichen Zugriff auf Mieteinnahmen und Zinsgewinne. Das entlastet die Superreichen ebenso wie die gehobene Mittelschicht. Immerhin die Hälfte aller westdeutschen Haushalte (Osten: 28 Prozent) besitzt eine Immobilie – und vererbt diese einmal an die Nachkommen. Das Geldvermögen ist weniger breit gestreut. Im Westen entfällt ein Drittel des Geldvermögens auf nur 5,5 Prozent der Haushalte. Vor einer höheren Besteuerung großer Geldvermögen schreckt der Finanzminister allerdings auch aus anderen Gründen zurück: Die Superreichen eröffnen dann einfach ihr Konto im Ausland.

Die bundesdeutschen Haushalte besitzen insgesamt etwa 3,5 Billionen Mark Geldvermögen, errechnete die Bundesbank. Ein Prozent davon würde alle derzeitigen Finanzlöcher stopfen. Barbara Dribbusch

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