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Härtefallregelung überarbeiten

Der Flüchtlingsrat Berlin hat die Innenminister von Bund und Ländern aufgefordert, die Härtefallregelung bei der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für ausländische Familien noch einmal zu überarbeiten. Die überwiegende Mehrzahl der Flüchtlinge könne die gestellten Bedingungen nicht erfüllen, erklärte der Flüchtlingsrat. Daher solle künftig eine Aufenthaltsgenehmigung ohne diese „restriktiven Auflagen“ ausgesprochen werden. Laut Beschluß der Innenkonferenz sollen Asylbewerberfamilien nur dann eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn die Kinder regelmäßig zur Schule gehen, eigene Arbeitseinkünfte den Lebensunterhalt garantieren und ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht.epd

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