: Radikale Staatsräson
■ Uni: Vorträge zu „radikal“-Prozessen
„Der Versuch ist strafbar“, lautet der Titel der Veranstaltungsreihe, die eine Projektgruppe am Fachbereich Jura II der Universität organisiert hat. Anlaß dazu geben die Gerichtsverfahren, in denen versucht wird, die Mitarbeit an der Untergrund-Druckschrift radikal zu kriminalisieren. Auftakt der bislang letzten Repressionswelle gegen die radikal war der 13. Juni 1995, als die Bundesanwaltschaft (BAW) mehr als 50 „linke Objekte“ untersuchen und vier Personen festnehmen ließ. Mittlerweile hat die BAW das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz abgegeben.
Am kommenden Montag werden Jutta Ditfurth, „öko-linke“ Journalistin, Klaus Viehmann vom Verlag Libertäre Assoziation und Presse-Anwalt Helmuth Jipp über „Kommunikation und Kriminalisierung“ informieren. Gezeigt werden soll, so erklärt der Journalist und Moderator der Veranstaltung, Oliver Tolmein, „wie früh staatliche Repression der Medien anfängt und inwieweit diese bereit sind, sich selbst aus Gründen der Staatsräson zu beschränken.“
Am 20. Mai berichten Edda Weßlau, Bremer Jura-Professorin, und zwei der Beschuldigten aus dem radikal-Verfahren sowie eine ihrer AnwältInnen, Ursula Ehr- hardt, darüber, wie der „Terrorismus-Paragraph“ 129a gegen linke Umtriebe benutzt wird. Am 3. Juni werden der Hamburger Kriminologe Sebastian Scheerer, die radikal-Anwältin Barbara Klawitter und der Grüne Bundestagsabgeordnete Manfred Such schildern, welche Grundrechte mit dem „Großen Lauschangriff“ geändert bzw. eingeschränkt werden. uwi
Alle Veranstaltungen: 19 Uhr, Hörsaal M des Uni-Hauptgebäudes, Edmund-Siemers-Allee
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