Minister am Pranger

■ Bäderkönig-Junior Johannes Zwick zu Bewährungsstrafe verurteilt

Landshut (taz) – Der Bad Füssinger Bäderprinz Johannes Zwick (40) ist im größten Steuerprozeß des Freistaates Bayern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muß Zwick 1,63 Millionen Mark an gemeinnützige Organisationen zahlen. Gemessen an der Steuerschuld von rund 71 Millionen Mark, von der erst kurz vor Prozeßende knapp 33 Millionen getilgt wurden, ein ausgesprochen geringes Strafmaß.

Der Vorsitzende Richter Gottfried Dobler ließ keinen Zweifel daran, warum er für den Sohn des sogenannten Bäderkönigs Eduard Zwick ein so mildes Urteil sprach. Mit Nachdruck kritisierte er statt dessen die bayerischen Politgrößen. Immer wieder hätte es während des Prozesses Versuche der politischen Einflußnahme gegeben. „Doch das Gericht läßt sich nicht beeinflussen!“

Mitschuldig an der Affäre Zwick seien in ganz erheblichem Maße die bayerischen Finanzbehörden und die Finanzminister. Ironisch fügte er an, diese Herrschaften – gemeint waren der frühere bayerische Ministerpräsident Max Streibl sowie die früheren Finanzminister Gerold Tandler und Georg von Waldenfels – hätten, statt Verantwortung zu übernehmen, im Zeugenstand ihre fachliche Kompetenz bewiesen.

Johannes Zwick, der Sohn des Bäderkönigs Eduard Zwick, äußerte sich nicht zum Urteil. Bei den meisten Prozeßbeobachtern wurde das milde Urteil zustimmend aufgenommen. Nicht der Johannes Zwick, sondern sein Vater und die führenden Politiker gehörten auf die Anklagebank, hieß es auch hier immer wieder. Fast respektvoll begegnet man in Niederbayern dem Juniorchef, der seit 1982 die Geschicke des Füssinger Bäderimperiums lenkt.

Die Affäre Zwick dauert nun fast 14 Jahre. An ihrem Anfang standen Abschreibungsprojekte, die dem Unternehmer zwischen 1971 und 1982 Verluste in Millionenhöhe brachten. Der zunächst erteilte Steuernachlaß wurde später jedoch widerrufen, ein Landtagsuntersuchungsausschuß eingerichtet. Ganz massiv zugunsten Zwicks hatte beispielsweise noch im März 1987 der damalige Ministerpräsident Franz Josef Strauß in die Sache eingegriffen. Strauß wollte damals erreichen, daß das Finanzministerium dieses leidige Verfahren endlich zu Ende bringt. Damals gab es bereits seit fünf Jahren einen Haftbefehl gegen Eduard Zwick. Der Festnahme hatte sich der Arzt und Bäderunternehmer jedoch durch seine Flucht in die Schweiz entzogen. Klaus Wittmann

Portrait S. 11, Kommentar S. 10