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Demo-Verbot gegen Einheitsfeier '94 rechtens

■ Gericht: Gefahr gewalttätiger Auschreitungen unterbunden

Das Demonstrationsverbot am „Tag der Deutschen Einheit“ 1994 war rechtmäßig. Das entschied jetzt das Bremer Verwaltungsgericht und lehnte damit die Klage eines Bremers ab, der die Rechtmäßigkeit des Verbots bezweifelt hatte. Der junge Mann hatte für den 3. Oktober 1994 eine Demonstration gegen die Feierlichkeiten zum „Tag der Deutschen Einheit“ für das „Bremer Bündnis gegen Nationalfeiern“ angemeldet, die aber vom Stadtamt verboten worden war.

Zwar erkannte das Gericht an, daß der Kläger auch nachträglich ein „berechtigtes Interesse“ an der Feststellung der Rechtmäßigkeit habe; immerhin habe es sich bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit um einen Eingriff in ein „besonders bedeutendes Grundrecht“ gehandelt. In der Sache wiesen die Richter die Klage jedoch zurück, weil angesichts der Ankündigungen in bundesweiten Demonstrationsaufrufen von einem Gewaltpotential auszugehen gewesen sei. Dies sei sowohl aus Publikationen des Veranstalters als auch aus Flugblättern von potentiellen TeilnehmerInnengruppen zu schließen gewesen. Ein Verbot habe im Ermessensspielraum der Behörde gelegen, zumal der Veranstalter selbst kein Bekenntnis zur Gewaltfreiheit abgelegt hätte, so das Gericht. Eine Berufung gegen das Urteil ist zulässig. ede

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