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Symbolvogel verglimpft

■ Verfahren eingestellt: Bundesadler als Brathähnchen ist Kunst

Ein symbolischer Bundesadler, der als Brathähnchen „herausgeputzt“ wird, ist kein Fall für die Justiz – er flattert frei im Sinne der Kunst. Mit dieser Begründung hat die Krefelder Staatsanwaltschaft jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen die Hamburger Umweltschutzorganisation „Robin Wood“ eingestellt.

Die Justiz hatte zunächst gegen zwei „Robin-Wood“-Aktivisten wegen „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ ermittelt. Das Umweltschützer-Duo hatte im Sommer 1995 bei einer bundesweiten Demonstration gegen die Ozonbelastung von einer Autobahnbrücke Transparente mit dem verfremdeten Bundesadler und der Aufschrift „Ozonalarm: Tempo 0“ flattern lassen. Da also das Verfremden des Bundesadlers unter die Freiheit der Kunst falle, habe man die seinerzeit sichergestellten Transparente auch den Hamburger Umweltschützern zurückgeschickt, verlautete aus der Staatsanwaltschaft.

„Robin-Wood“-Sprecherin Andrea Meyer zeigte sich gestern in Hamburg erfreut über den Einstellungsbeschluß und wünschte „dem Herrn Strafverfolger“ für die Zukunft „mehr Gelassenheit und besseres Augenmaß“. lno

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