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Letztmalige Duldung

■ 600 BosnierInnen haben bereits eine Ausreiseverfügung – GAL empört

Mehr als 600 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge haben von der Hamburger Ausländerbehörde bereits eine Ausreiseverfügung erhalten. Diese Zahl geht aus einer Großen Anfrage der GAL-Fraktion an den Senat hervor. Und das, empört sich die ausländerpolitische GAL-Sprecherin Anna Bruns, obwohl immer wieder betont werde, daß die Modalitäten der „Rückführungsbeschlüsse“ wegen der schwierigen Lage in Bosnien-Herzogowina nicht zu präzisieren sind.

Er könne die Vorwürfe der GAL „nur modifiziert bestätigen“, so der Sprecher der Ausländerbehörde, Gunnar Eisold, zur taz. „Die Innenminister haben nicht beschlossen, die Rückführung auszusetzen.“ Folglich gelte die Weisung, daß in der ab 1. Juli beginnenden ersten Stufe der Rückführung kinderlose Erwachsene nicht länger bleiben dürfen. Sie hätten eine letztmalige Duldung bekommen. Man gehe davon aus, sagte Eisold, „daß sich die Bundesregierung zu der Lage in Bosnien äußern wird“. Von dieser Einschätzung hängt ab, ob die „Rückführung“ zum 1. Juli anläuft. Außerdem müsse man unterscheiden zwischen „keiner Verlängerung der Duldung“ und der „tatsächlichen zwangsweise Rückführung“. Letzteres sei noch ungeklärt. „Mal sehen, wie die Weisungslage im Juli aussieht.“

Falsch sei auch, so Eisold, die GAL-Kritik, Flüchtlinge würden unter Druck gesetzt. Doch tatsächlich bekämen auch Bleibeberechtigte nur unter bestimmten Bedingungen eine Verlängerung ihrer Duldung: wenn sie Pässe beantragt und ihre Klage gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zurückgenommen hätten. sim

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