: Urheberrecht für Christo
Postkarten mit dem von Christo verhüllten Reichstagsgebäude genießen den Urheberschutz des Künstlers. Diese Entscheidung habe das Kammergericht in zweiter Instanz in einem Streit zwischen dem Künstlerehepaar Christo und Jeanne-Claude sowie einem Postkartenhersteller gefällt, teilte das Anwaltsbüro des Aktionskünstlers mit. Erstmals habe ein Gericht in zweiter Instanz damit bestätigt, daß die Vervielfältigung von Fotografien des von Christo und Jeanne-Claude im Sommer 1995 verhüllten Reichstags ohne die Zustimmung der Künstler unzulässig ist, betonte Rechtsanwalt Peter Raue. Schon das Landgericht hatte befunden, daß die Verhüllung des Reichstages ein Kunstwerk sei, das nicht auf Dauer öffentlich gezeigt werden sollte. Daher dürfe es von Dritten ohne die Genehmigung des Künstlerpaares nicht verwertet werden.dpa
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen