: Freiwillige Solidarität
■ Beschäftigungsmodelle bei VW, in Brandenburg und bei der Kirche
Die „Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung“ zwischen der GEW und dem Land Berlin funktioniert nur aufgrund von freiwilliger Solidarität. Wer eine Unterrichtsstunde abgibt, hat überdies nach einem Jahr wieder ein Anrecht auf das alte Stundendeputat. Die verzichtenden Lehrer in Berlin sind nicht selbst von Kündigung bedroht.
Dies unterscheidet das Berliner vom Brandenburger Modell. In Brandenburg drohte die Entlassung fast der Hälfte aller Grundschullehrer. Drei Viertel von ihnen haben sich daher bereit erklärt, in ihrer Arbeitszeit bis auf 60 Prozent runterzugehen und entsprechend auf Lohn zu verzichten. Für diese Zeit erhalten die Lehrer im Gegenzug einen Kündigungsschutz. Auch die Arbeitszeitreduzierungen für Zehntausende von Kita-Erzieherinnen im Osten waren eine Notmaßnahme in eigener Sache: Aufgrund des Geburtenrückgangs drohten Massenkündigungen.
I dem ersten bekannten Beschäftigungsmodell mit Arbeitszeitverkürzung beim Automobilkonzern Volkswagen hätten 30.000 Kollegen ihren Job verloren, wäre nicht die rechnerische Viertagewoche eingeführt worden.
Freiwillige Solidarität für eine Minderheit von Kollegen gibt es bereits bei der evangelischen Kirche, so im Nordelbischen Kirchenkreis. Dort verzichten ältere Pastoren einige Jahre vor dem Ruhestand auf einen Teil ihres Gehaltes und ihrer Arbeitszeit, damit ein jüngerer Nachfolger in der Gemeinde anfangen kann. Im Gegensatz zum Berliner Versuch profitieren beim kirchlichen „Senior-Junior-Modell“ diejenigen, die verzichten, durch die direkte Zusammenarbeit mit den Begünstigten unmittelbar von der Arbeitsentlastung. Barbara Dribbusch
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