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Nur in kleinem Kreis?

■ PUA-Polizei: Akten-Kompromiß?

In den Konflikt zwischen dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß (PUA) „Polizei“ und dem Hamburger Senat um die Preisgabe der Polizeiakten im Zusammenhang mit dem Polizeiskandal hat sich der Datenschutzbeauftragte Hans-Herrmann Schrader eingeschaltet. Schrader schlägt vor, die Polizeiakten mit „personenbezogenen Daten“ zunächst nicht in öffentlicher Sitzung zu behandeln, sondern zur „Vorklärung“ eine „kleine Zahl von Ausschußmitgliedern“ zu bestimmen: den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter sowie je einen Vertreter der Fraktionen.

Sie dürften die „nicht anonymisierten Akten“ studieren: „Diese Ausschußmitglieder könnten darüber ohne Personenbezug dem Ausschuß berichten, um zur Vorbereitung ihrer weiteren Tätigkeit zu klären, ob und wie diese Unterlagen für die Ausschußarbeit verwendet werden sollen.“ Und: „Für dieses Verfahren bedarf es keines Vorbehalts des Senats, da der Ausschuß die Unterlagen nur in nicht-öffentlicher Sitzung verwendet.“

Nach Angaben Schraders hat das Bundesverfassungsgericht eine derartige Vorgehensweise mehrfach als verfassungskonform anerkannt, während er gegen die Verwendung der nicht anonymisierten Akten im PUA-Polizei ebenfalls „datenschutzrechtliche Bedenken“ hätte. Grund: Zahlreiche in den Akten aufgeführte personenbezogene Daten würden der Öffentlichkeit preisgegeben, Vorwürf gegen Polizisten öffentlich verhandelt, auch wenn sie sich als haltlos erwiesen hätten.

Innensenator Hartmuth Wrocklage: „Ich begrüße diesen Vorschlag und bin bereit, diesen aufgezeigten Weg mitzugehen. Der Senat verweigert seit Wochen dem PUA-Polizei wichtige Polizeiakten, weil der Ausschuß sämtliche Fragenkomplexe in öffentlicher Sitzung behandeln möchte. kva

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