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Kein Prozeß gegen Antifa

■ Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wird eingestellt

Hannover (taz) – Das Strafverfahren gegen 17 Mitglieder der Göttinger Autonomen Antifa (M), die nach Verstößen gegen das Versammlungsrecht als angebliche „kriminelle Vereinigung“ angeklagt wurden, wird aller Voraussicht nach eingestellt. Nach mehreren Verhandlungsrunden mit den Anwälten der Angeklagten und der Generalstaatsanwaltschaft Celle kündigte die Staatsschutzkammer beim Landgericht Lüneburg gestern an, daß sie das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen beabsichtige.

Die 17 Göttinger Autonomen, die das niedersächsische Landeskriminalamt fünf Jahre lang als angebliche Terroristen bespitzelt und abgehört hatte, sollen nun jeder eine Geldbuße von 3.000 Mark an eine KZ-Gedenkstätte überweisen. Die Angeklagten müssen außerdem eine kurze, eher nichtssagende Erklärung unterschreiben, von der die Generalstaatsanwaltschaft ihre Zustimmung zur Einstellung abhängig gemacht hatte. In der Erklärung versichern die Anwälte der Angeklagten, daß sie „ihre Mandanten eingehend über die Bestimmungen des Versammlungsrechts informiert haben“. Die 17 Mandanten erklären „ihrerseits, die Bestimmungen des Versammlungsrechts künftig zu berücksichtigen“.

In seiner gestrigen Pressemitteilung interpretierte das Landgericht Lüneburg diese Erklärung dahingehend, „daß die Angeklagten diese Vorschriften künftig beachten und einhalten werden“. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte von den Angeklagten zunächst eine Erklärung gegen „schwarze Blöcke“ auf Demonstrationen verlangt. Die Kosten des Verfahrens soll die Staatskasse tragen. Die beschlagnahmten Dokumente der Antifa (M) erhält das Hamburger Institut für Sozialforschung. Jürgen Voges

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