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■ KommentarGesetze gelten für alle

Recht ist, wie man es selbst am liebsten hätte. Dieser Leitlinie scheint zumindest die katholische Kirche zu folgen. Erinnerlich ist noch die vielstimmige Kritik des Klerus an Beratungsinstitutionen wie „Pro Familia“. Dort werde der Abtreibung Vorschub geleistet, beklagten sich die Bischöfe in der Vergangenheit, auch wenn es für Gesetzesverletzungen keinerlei Belege gab. Tatsächlich ist es nun die katholische Caritas, die meint, sich um Bundesgesetze nicht scheren zu müssen. Die katholischen Beratungsstellen nutzen dabei die schwierige Lage der Frauen aus. Keine Frau geht leichtfertig mit ihrer Schwangerschaft um, auch wenn die katholische Kirche dies glauben machen möchte. Und selbst bei der begründeten Entscheidung für einen Abbruch tun Frauen sich schwer, dies seelisch zu verkraften.

Aus vielerlei Gründen darf der Senat das von der katholischen Kirche in Anspruch genommene Privatrecht nicht akzeptieren; erst recht nicht, wenn die Caritas für derlei „Beratung“ auch noch jährlich 200.000 Mark erhält. Zudem werden hier in eigener Machtvollkommenheit hoheitliche Auslegungen getroffen. Die evangelische Kirche hat nach dem Papstbesuch beklagt, die massierte Anwesenheit der politischen Spitzenvertreter der Bundesrepublik bei Paul II. widerspreche diesem Grundsatz. Erinnert sei auch an den Versuch der katholischen Kirche, im Vorfeld des Papstbesuchs mittels Intervention bei Bundeskanzler Kohl, Teile der Berliner McNair-Barracks für ein Priesterseminar geschenkt zu bekommen. Gesundheitssenatorin Beate Hübner sollte dem erzbischöflichen Ordinariat deshalb sehr deutlich machen, daß es einen Vatikanstaat nur in Rom gibt. Gerd Nowakowski

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