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Transit ohne Visa

■ Reisen nach Bosnien bleiben schwierig, finanzielle Hilfe bleibt aus

Lediglich geduldet sind die 12.500 bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in Hamburg. Bislang hält die Innenbehörde an ihren Plänen fest, mit der „Rückführung“ am 1. Oktober zu beginnen; rund 5000 bosnische Männer und Frauen ohne Kinder sind davon betroffen. Seit zwei Wochen geben die Ausländerbehörden in Hamburg wie bundesweit Vignetten an Flüchtlinge aus, die Bosnien vor einer endgültigen „Rückkehr“ besuchen möchten.

Die Bescheinigung soll ihnen eine visafreie Reise durch die Transitstaaten Österreich, Schweiz, Slowenien und Kroatien ermöglichen und die Wiedereinreise nach Deutschland innerhalb von zwei Monaten garantieren – wenn die Bescheinigung denn vorrätig ist. Es habe bereits „Lieferengpässe“ durch die Bundesdruckerei gegeben, räumt Behördensprecher Norbert Smekal ein, da der „run“ auf die Vignetten bundesweit sehr groß gewesen sei. Die Behörde gehe aber davon aus, zum Zeitpunkt der Wahlen in Bosnien, die Mitte September durchgeführt werden sollen, genügend Vignetten ausgeben zu können.

Während die Behörde die Flüchtlinge bittet, eventuelle Lie-ferengpässe „bei ihren Reiseplanungen zu berücksichtigen“, gibt es noch immer einige Bosnier ganz ohne Ausweispapiere und viele, die sich eine Besuchsreise finanziell nicht leisten können.

Finanzielle Unterstützung erhalten jedoch nur diejenigen, die Hamburg endgültig verlassen wollen. Und die Vignette im Reisepaß schütze nicht grundsätzlich vor Schwierigkeiten oder „Gebührenforderungen“ in den Transitländern, weiß Michael Golombek von der AWO. win

Die Ausländerbehörde hat eine „Info-Hotline“ eingerichtet. Montags bis freitags von neun bis elf und von 13 bis 15 Uhr ist unter 3286-3542 auch zu erfahren, ob die Reise-Vignetten verfügbar sind.

Die Rückkehrberatungsstelle der „Flüchtlingshilfe“ in der Adenauerallee 41 informiert (auch telefonisch unter 24 84 42-29/-12) über Möglichkeiten und Voraussetzungen einer freiwilligen Rückkehr. Bis zum 15. August sind die Sprechzeiten auf montags bis freitags von neun bis zwölf Uhr beschränkt.

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