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Türkin beleidigt

■ Anwalt erhebt neue Vorwürfe gegen Beamten der Hauptbahnhof-Wache 11

Eine „zur Schau getragene Herrenrassen-Mentalität“, schimpft der Hamburger Anwalt Dietrich von Wulffen, habe der Polizist gegenüber seiner Mandantin an den Tag gelegt. Mit eindeutig ausländerfeindlichen Beschimpfungen habe der Zivilbeamte der Hauptbahnhof-Wache 11 die Türkin Selma A. in der Öffentlichkeit „beschämend bloßgestellt und in ihrer Menschenwürde herabgewürdigt“.

Der Jurist hat Strafanzeige gegen den noch unbekannten Polizeibeamten wegen der „Verfolgung Unschuldiger“ gestellt. Inzwischen hat die für Beamtendelikte zuständige Dienststelle Interne Ermittlungen (DIE) sich des Falles angenommen, auch Innensenator Hartmuth Wrocklage wurde bereits über den Vorgang informiert.

Der soll sich nach Auskunft des Anwaltes folgendermaßen zugetragen haben: Am Abend des sechsten Juni sei Selma A. ohne erkennbaren Grund in der Elmenreichstraße (St. Georg) von dem Zivilbeamten mit den Worten „Verpiß Dich, Du alte Türkenschlampe. Ausländer haben hier nichts zu suchen“ angesprochen worden.

Eine halbe Stunde später habe der sich in Begleitung von zwei anderen Zivilbeamten befindende Polizist Selma A. in der nahegelegenen Kneipe „Frühaufsteher“ entdeckt, wo diese sich gerade bei einer Cola mit einer befreundeten Tresenbedienung unterhielt. Wieder soll es Beleidigungen gehagelt haben. Der Polizist habe der Türkin gedroht, sie „bis morgen einzusperren“, wenn sie sich nicht sofort „verpissen“ würde.

Als die verängstigte Frau fragte, ob sie zumindest noch austrinken und bezahlen dürfte habe der Beamte geantwortet: „Bezahlen ja, austrinken nicht!“ Für den Vorfall gibt es nach Auskunft von Dietrich von Wulffen mehrere Zeugen. Ein Polizeisprecher: „Wenn diese Vorwürfe stimmen, ist das ein ganz heißes Eisen“.

Die DIE-Ermittler halten sich hingegen bedeckt darüber, ob der Beamte, der rund 1,65 Meter groß sein soll und einen „kurz geschorenen dunkelblonden Mecki-Schnitt“ trug, schon ausfindig gemacht und vernommen werden konnte. Da es sich um „ein laufendes Ermittlungsverfahren“ handele, könnten „keine Auskünfte“ gegeben werden.

Marco Carini

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