Senatorin kündigt Initiative gegen NS-Urteile an

■ Justizsenatorin Peschel-Gutzeit plädiert für bundesweites Aufhebungsgesetz

Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) hat die Aufhebung aller NS-Unrechtsurteile – unter anderem auch gegen Widerstandskämpfer des 20. Juli – durch ein Bundesgesetz gefordert. Es sei „unbefriedigend, daß vermutlich immer noch viele Urteile des Volksgerichtshofs, von Sonder-, Militär- und Standgerichten der Nationalsozialisten in Kraft sind“.

Berlin werde an die Bundesregierung und die Fraktionen des Bundestages herantreten, ein solches Aufhebungsgesetz zu erlassen. Es sollte alle Verurteilungen betreffen, mit denen die Nationalsozialisten etwa ihr Gedankengut durchsetzen, ihre Macht sichern oder ihre politische, rassistische oder religiöse Ideologie verfolgen wollten. Hintergrund der Forderung ist, daß derzeit kein Überblick darüber besteht, welche Urteile etwa gegen Widerstandskämpfer bereits in den vergangenen Jahren – sei es durch Gesetz, sei es durch Gerichtsentscheidung – aufgehoben wurden.

Erst kürzlich war von der Berliner Staatsanwaltschaft beantragt worden, das Todesurteil gegen den 1945 hingerichteten Theologen Dietrich Bonhoeffer aufzuheben.

Die Senatorin appelierte an die Nachkommen der Opfer der nationalsozialistischen Justiz, solange noch kein bundesweites Aufhebungsgesetz verabschiedet sei, Anträge auf Aufhebung der Entscheidungen zu stellen, falls diese in Berlin ergangen waren. „Es genügt ein formloses Schreiben.“ Wegen Arbeitsüberlastung könne die Staatsanwaltschaft die rund 200.000 bis 300.000 Fälle von sich aus nicht überprüfen. dpa