: Wahrheits-Ferienservice, Teil I
Erfolg und Erfüllung findet nur, wer sich in diesem von Verboten umstellten Leben zu bewegen weiß. Deshalb ist die genaue Kenntnis der Verbote von so großer Bedeutung. Die wichtigsten lauten: auf Dachböden nicht mit Feuer und offenem Licht hantieren, nirgends nicht auf den Boden spucken, nicht aus dem Fenster lehnen sowie das Spielen der Kinder im Hof.
Diese Unterlassungsanweisungen gelten uneingeschränkt natürlich auch in Kirchen, Klöstern und Kapellen. Daneben existieren dort jedoch noch gesonderte Verbotsregelungen, die der konfessionelle Laie fatalerweise oft gar nicht kennt. Dabei sind, anders als im weltlichen Leben, die Folgen einer Übertretung hier noch folgenreicher: ewige Verdammnis, Fegefeuer und Höllenpein. (Achtung Ausnahme! Gilt nicht mehr in England! Dort wurde die Hölle vor genau zwei Wochen abgeschafft.)
Da gerade in der jetzigen Urlaubssaison Kirchen in ganz überdurchschnittlichem Maße betreten werden, hier die wesentlichen Zusatzverbote im systematischen Überblick. Pars pro toto und zum Auschneiden für die Reisegeldbörse.
Von links oben nach rechts unten sind in Kirchen nicht erlaubt: Kraftsport, Modeling, Sirtakitanzen, Schnorcheln, Flakscheinwerfer sowie das Mitführen von Nilpferden. Foto: bh
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