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Aus für Studentenjobs?

■ Bonner Sparpaket will Sozialversicherungsfreiheit für jobbende StudentInnen abschaffen

„Wir haben schon von Anfang an gegen das Sparpaket protestiert“, sagt Christian Marx vom Bremer AStA. Doch weniger wegen der darin enthaltene Einführung von Sozialabgaben für Studenten. Davon haben auch die politisch Engagiertesten unter ihnen kaum etwas mitbekommen.

Das Bonner Sparpaket enthält die bittere Pille unter „ferner liefen“: Die Beitragspflicht zur Rentenversicherung. Nachdem die Anrechnung der Ausbildungszeit für die Rente von bislang maximal sieben auf drei Jahre gekürzt wird, könnten sich Studenten die Rentenansprüche sozusagen wieder „erkaufen“.

Wird der Gesetzesentwurf rechtskräftig, wäre das noch geltende Privileg der Sozialversicherungsfreiheit von Studenten schon im Herbst hinfällig. Dieses erlaubt ihnen bislang, während des Semesters bis zu 20 Wochenstunden, in den Semesterferien sogar Vollzeit zu arbeiten, ohne Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge abzuführen.

Eine angenehme Regelung auch für Arbeitgeber, die deswegen gern auf Studenten zurückgreifen, da sie dadurch den Arbeitgeberanteil einsparen.

27,6 Prozent der Bremer Studenten arbeiten regelmäßig während der Semesterferien, 56,9 Prozent sogar während des Semesters, das ergab eine vom Fachbereich Soziologie erst kürzlich durchgeführte Umfrage. Auch diejenigen, die sich durch Elternhaus oder BAföG finanzieren, sind größtenteils auf Nebenjobs angewiesen.

Sollten die Pläne der Bundesregierung greifen, dürfen Studenten in Zukunft die magische 590- Mark-Grenze nicht überschreiten, was bislang besonders in den Semesterferien geschieht. Andernfalls müßten sie bei einem Verdienst von 700 Mark rund 70 Mark an die Rentenkasse abführen. Bei 1.500 Mark wären es dann schon ca. 150 Mark.

Sollten, wie vom Freien Zusammenschluß der StudentInnenschaften (fzs) befürchtet, anderen Sozialabgaben dazukommen, so ergibt sich schon beim „Bedarfssatz“ von 1.200 im Monat eine Abgabe von rund 200 Mark.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW), die Kultus-Minister-Konferenz (KMK) sowie der Deutsche-Akademische-Austauschdienst (DAAD), haben sich vehement gegen die Einführung der Rentenversicherungsbeiträge gewandt.

Die Vorteile seien für sie alle nicht erkennbar, wohl aber die Nachteile: mehr Ausgabenbelastungen für die Universitäten, die für studentische Hilfskräfte den Arbeitgeberanteil aufbringen müßten, zusätzliche Verlängerungen der Studienzeiten und eine weitere Benachteiligung der sozial Schwachen. KMK-Präsident Karl-Heinz Reck befürchtet gar den völligen Zusammenbruch des studentischen Arbeitsmarktes.

Ausländische Studenten, von denen, laut DAAD, zwei Drittel auf einen Nebenverdienst angewiesen sind, könnten sich kaum noch finanzieren. Zudem würden sie für Leistungen bezahlen, auf die sie nach der Rückkehr in ihre Heimat gar keinen Anspruch hätten, kritisierte DAAD-Präsident Theodor Berchem.

Die Bremer Bildungssenatorin Bringfriede Kahrs lehnt gleichfalls die Einführung der Beitragspflicht ab. Einsparungen für die öffentlichen Haushalte, denen das Sparpaket ja dienen solle, seien schließlich nicht zu erkennen.

Zwar rechnet man in Bonn mit Mehreinnahmen für die Sozialkassen, doch die Ausgaben im Bildungsbereich würden steigen. Nichts hindere Arbeitgeber außerdem daran, mehrere Studenten auf 590 Mark-Basis einzustellen, anstatt nur einen für mehr Geld.

Kahrs kritisierte ferner, daß durch diese Maßnahmen vor allem studentische Hilfskräfte, ausländische sowie sozialschwache StudentInnen benachteiligt würden. Diese StudentInnnen müßten für den gleichen Nettoverdienst noch mehr arbeiten und hätten auf diese Weise noch weniger Zeit zum Studieren. Dies könne wohl kaum Sinn der Maßnahme sein.

Die Gesetzesvorlage ist jetzt als Teil des gesamten Sparpakets beim Vermittlungsausschuß des Bundestages gelandet. Die endgültige Entscheidung fällt voraussichtlich im Januar. Vorläufig steht sicher fest, daß keine Arbeitslosenversicherung von den Studenten verlangt wird. Aus gutem Grund: Dann können auch keine Ansprüche entstehen. Luigi La Grotta

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