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■ BürgermeisterKeine Spitzel im Amt

Berlin (rtr) – Ein zum Bürgermeister einer sächsischen Stadt gewählter früherer Stasi-Mitarbeiter darf das Amt weiter nicht antreten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte eine solche Entscheidung des zuständigen Landkreises. Sie beruhe auf einer Regelung im sächsischen Kommunalwahlrecht, das frühere IMs vom Bürgermeisteramt ausschließt.

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