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Abschiebung in die Türkei droht

■ 18jähriger Kurde, der 5 Jahre in Frankreich lebte und hier zu Besuch war, sitzt in Abschiebehaft. Asylantrag könnte helfen

Hannover (taz) – Dem 18jährigen Kurden Baki E., der im niedersächsischen Vechta in Abschiebehaft sitzt, droht die Abschiebung in die Türkei, obwohl er fünf Jahre lang legal bei seinen Eltern in Frankreich gelebt hat.

Baki E. war Ende März in die Bundesrepublik eingereist, um Bekannte zu besuchen. Da er ohne das notwendige Visum kam, wurde er verhaftet und kam in Abschiebehaft. Inzwischen allerdings droht Baki E. die Abschiebung in die Türkei. Weil er in der Abschiebehaft volljährig wurde, verlor er vorläufig sein Aufenthaltsrecht für Frankreich.

Baki wollte Bekannte in der Bundesrepublik besuchen. In Frankreich hatte er drei Jahre lang die Schule besucht und anschließend dort auch gerbeitet, er war dort auch gemeldet. Baki besaß aber keine nur auf seine Person ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung, weil er noch nicht volljährig war. Als der damals noch 17jährige in der Bundesrepublik verhaftet wurde, führte er ein Buch über die PKK mit sich. Nach Ansicht der Ausländerbehörde des Landkreises Vechta bedrohte er damit nicht nur „die Sicherheit der Bunderepublik Deutschland“, sondern soll auch „verbotenes Propagandamaterial eingeführt“ haben. Um den jungen Kurden, der eigentlich nur nach Frankreich zu seinen Eltern zurückwollte, „dauerhaft aus dem Bundesgebiet zu entfernen und Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden“, ordnete die Vechtaer Ausländerbehörde die Abschiebung in die Türkei an und beantragte Abschiebehaft. Nachdem Bakir E. nach zweieinhalb Monaten in der Jugendanstalt Hameln dann am 17. Mai doch noch dem französischen Konsulat vorgeführt wurde, war es für die schnelle Rückreise nach Frankreich bereits zwei Tage zu spät. Genau am 15. Mai war der Kurde volljährig geworden und benötigte nun eine eigene Aufenthaltserlaubnis für das Nachbarland.

Möglicherweise gibt es allerdings doch noch einen Weg, damit der junge Mann schnell nach Frankreich zurückkehren kann: Er will jetzt einen Asylantrag stellen, und dann muß er, weil er aus dem sicheren Drittstaat Frankreich eingereist ist, auch dorthin zurückzugeschoben werden. Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat sich an Landesinnenminister Gerhard Glogowski gewandt. ü.o.

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