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■ TelegrammGericht entschiedet zugunsten Afghanen

Frankfurt/Main (AFP) – Fünf der zehn hungerstreikenden Afghanen auf dem Frankfurter Flughafen dürfen aus dem Transistbereich vorerst in die Bundesrepublik einreisen. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main gestern in einstweiliger Anordung. Die Anwälte der über Moldawien eingereisten Familie hatten geklagt, weil aus diesem Transitland bis heute noch keine Rückübernahmeerklärung vorliegt und die abgelehnten Asylbewerber deshalb seit mehr als 50 Tagen im Transitbereich des Flughafens festgehalten werden. Bei dem Antrag stützten sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Juni, das bereits den 20tägigen Zwangsaufenthalt von Somalis in Paris als Freiheitsentziehung kritisiert hatte. Der Bundesgrenzschutz legte – wie es hieß – „auf Drängen aus Bonn“ eine außerordentliche Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.

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