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Behörde: keine Isolation in Glasmoor

„In der Strafanstalt Glasmoor gibt es keine Blockade und auch keine Isolation der Häftlinge.“ Mit dieser Stellungnahme reagierte die Anstaltsleitung des Abschiebeknasts auf die Vorwürfe des Hamburger Flüchtlingsrates, man wolle die Inhaftierten mit Schikanen und Besuchsverboten von Kontakten nach außen abschneiden (taz berichtete).

„Die Häftlinge können telefonieren und auch Besuch bekommen“, betonte Justizbehördensprecherin Annette-Sabine Westphalen auf Anfrage der taz. Ein schriftlicher Antrag der Häftlinge sei für einen Besuch nicht nötig. Ab dem 3. Mai werde sogar eine Betreuung der Abschiebehäftlinge durch das Deutsche Rote Kreuz eingerichtet. Jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr könne dann eine Beratung in sechs verschiedenen Sprachen in Anspruch genommen werden.

Hausverbote für Mitglieder des Flüchtlingsrates seien erteilt worden, weil sie unter anderem versucht hätten, durch das Überklettern von Zäunen das Gefängnisgelände zu betreten. Ein Besuchsverbot sei gegen einen Flüchtlingshelfer verhängt worden, der einen Abschiebehäftling zum „aktiven Wiederstand bei der Abschiebung“ aufgefordert hätte, so Sprecherin Westphalen. Außerdem könne gegen die Haus- und Besuchsverbote bei der Strafvollstreckungskammer Einspruch erhoben werden.

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