: Thema unserer Sonderseiten: Bildungsurlaub
Von Arbeitgebern immer wieder angegriffen und in Frage gestellt, von Arbeitnehmern kaum genutzt: nur 0,5 bis 6,0 Prozent der Arbeitnehmer machen von dem in zehn Bundesländern gültigen Rechtsanspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr Gebrauch. Wir informieren, wozu, wie, wo und wann Sie diesen Anspruch geltend machen können, wie in Hessen versucht wird, das Recht zu beschneiden, und warum frau in Rheinland- Pfalz sich nicht zur Traumfrau weiterbilden darf. Außerdem: ein Bericht über die Frauenbildungsstätte Franzenhof in Brandenburg und über einen Rhetorikkurs speziell für „Damen“.
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