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Rechnungshof: Altschulden zum Bund

■ Alle wollen die 8,7-Milliarden-Erblast der DDR abwälzen

Schwerin (dpa) – Die Altschulden ostdeutscher Kommunen müssen nach Darstellung des Schweriner Landesrechnungshofes vom Bund getragen werden. Für eine Übertragung auf die Länder und Gemeinden gebe es keine gesetzliche Grundlage, sagte Präsident Uwe Tanneberg am Freitag in Schwerin nach einer mehrmonatigen Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen.

Die kommunalen Altschulden betrugen bei der Währungsumstellung 1990 für die neuen Bundesländer 4,9 Milliarden Mark. Mit Zinsen sind bis August dieses Jahres 8,7 Milliarden Mark fällig. Während die Bundesregierung die Schulden teilen will, fordern Kommunen und die Schweriner Landesregierung eine vollständige Übernahme in den Erblastentilgungsfonds. Die Altschulden beziehen sich auf von der DDR- Staatsbank an Kommunen vergebene Kredite, mit denen öffentliche Gebäude wie beispielsweise Schulen errichtet wurden. Die gesellschaftlichen Einrichtungen seien nicht einzelnen Kreditverträgen zuzuordnen. Die Altschulden seien nicht als Verbindlichkeiten, sondern als Haushaltsbeziehungen eines zentralistisch organisierten Staates aufzufassen, so Tanneberg.

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