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Freimarktunfall neu aufgerollt

■ Angeklagter ging in Berufung / jetzt noch mal Orsttermin

War fahrlässige Körperverletzung die Ursache für einen Unfall auf dem Bremer Freimarkt? Dieser Frage ging gestern das Bremer Landgericht in einer Berufungshaupverhandlung nach.

Der Unfall liegt bereits drei Jahre zurück. Damals war die damals 8jährige Henrike Förster in voller Fahrt aus der Gondel des Karussels „Krake“ gefallen und hatte sich mehrere Knochenbrüche und innere Verletzungen zugezogen.

Den Schuldigen am Unfall will die Anklage im Schaustellergehilfen Steffen Liebschwager ausgemacht haben, der für die Überprüfung des vollständigen Einrastens der Sicherheitsbügel verantwortlich war. Sechs Monate mit Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung hieß das Urteil des Bremer Amtsgerichtes vom Januar '96. Gestern ging es in die Berufung, in der Liebschwager von einer Freundin des Opfers nocheinmal belastet wurde. Die Freundin hatte zum Unfallzeitpunkt ebenfalls in der Gondel gesessen und bestätigte die fehlende Sicherheitskontrolle des Haltebügels. Für die Möglichkeit der fahrlässigen Körperverletzung spricht auch eine sofortige Untersuchung der Unfallgondel durch das Bauordnungsamt. „Keine technischen Mängel“, so ihr damaliges Ergebnis. Eine Version, der Rechtsanwalt Daum, er vertritt den Angeklagten im Prozeß, nicht folgen wollte. Für ihn ist weiterhin ein technischer Defekt an der Gondel als Unfallursache nicht ausgeschlossen und somit ein Verschulden des Schaustellergehilfen nicht erwiesen.

Was genau am jenem Oktobertag vorgefallen ist, wird schwierig zu klären sein. Der Vorfall liegt immerhin schon drei Jahre zurück. Mit einem Urteil ist vorerst nicht zu rechnen. Erst einmal hat das Gericht mehrere Ortstermine angesetzt. Am 4. September geht es mit einem Sachverständigen zum Freimarkt in Vegesack.

Nächster Verhandlungstermin ist der 12. September

us

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