piwik no script img

Gurke des Tages

Ein 26 Jahre alter Aushilfslehrer aus Mayen bei Koblenz soll 1.500 Mark Geldbuße zahlen, weil in seiner Klasse vor den Sommerferien der Horrorfilm „Chucky II – Die Mörderpuppe ist zurück“ gezeigt wurde. Bei Zahlung der Buße soll des Verfahren gegen ihn eingestellt werden, das Geld soll dem Deutschen Kinderschutzbund zugute kommen. Die Videokassette hatte eine Schülerin mitgebracht, per Abstimmung entschied die 6. Klasse, den Film sehen zu wollen. Nun war dieser von der Bundesprüfstelle als kinder- und jugendgefährdend eingestuft worden. Dies wiederum konnte der Lehrer nicht wissen, weil die Kassette nicht beschriftet war und der entsprechende Vorspann fehlte. Dennoch, so argumentierte die Staatsanwaltschaft, hätte der Lehrer die Aufführung sofort abbrechen müssen, als er erkennen konnte, um was für einen Film es sich handelte. Das Gericht attestierte dem jungen Lehrer „Unerfahrenheit“.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen