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Altenwerder

Der Förderkreis „Rettet die Elbe e.V.“ reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Aufhebung des Baustopps in Altenwerder durch das Oberverwaltungsgericht (taz berichtete) ein. Der Förderkreis bezweifelt, daß es dem Gericht möglich war, in der Kürze der Zeit die Gutachten gründlich zu überprüfen. Das Gericht beurteile Altenwerder aufgrund einer Begehung als eine „ungeordnete Garten- und Obstbrache“, im Gegensatz zum Gutachten, das Altenwerder als ein einmaliges Gebiet in der Süderelberegion und Niederelbe sieht, erklärte Herbert Nix vom Förderkreis.

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