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■ Berliner TelegrammZwei Jahre Gefängnis für Sozialhilfebetrug

Im ersten Prozeß um den Millionenbetrug mit gefälschten bosnischen Flüchtlingspapieren sind am Montag drei der ursprünglich sechs Angeklagten zu höchstens zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Gegen den 39jährigen Hauptangeklagten und zwei türkische Besitzer einer Druckerei verhandelt die 1. Große Strafkammer des Landgerichts ab 18. Oktober 1996 weiter. Die höchste Strafe wegen Urkundenfälschung und Betrugs erhielt ein 33jähriger Angeklagter, der mit Hilfe der gefälschten sogenannten Licna Karta die Duldung bei der Ausländerbehörde erschlichen hatte. Dadurch kassierte der Mann 49.600 Mark Sozialhilfe. Nach derselben Methode bezog ein zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Verurteilter unberechtigt für zwei Monate 5.700 Mark Sozialhilfe. Für Berlin wird der Schaden auf rund zwei Millionen Mark geschätzt. ADN

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