■ Mit Steuern fürs Abwasser auf du und du
: Höhere Gebühren

Berlin (taz) – Städtische Müllkutscher und Abwasserentsorger hat der Bundesfinanzhof jetzt zu ganz normalen Unternehmen geadelt. Was sich auf den ersten Blick wie eine Beförderung anhört, hat aber gravierende finanzielle Konsequenzen. Weil normale Unternehmen nämlich Umsatzsteuern (Mehrwertsteuer) und Ertragssteuern bezahlen müssen, werden die städtischen Firmen künftig Milliardenbeträge an den Fiskus abführen müssen – Milliarden, die sie sich bei den Gebührenzahlern zurückholen.

Das Urteil, das der Bundesfinanzhof in München für gestern angekündigt hatte, trifft die städtischen Firmen nicht unerwartet. „Wir wissen, daß der Finanzhof unsere Unternehmen steuerpflichtig machen will“, sagte der Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Wolfgang Prangenberg, gestern vor dem Urteil. „Wir wollen jetzt erreichen, daß wenigstens der Umsatzsteuersatz halbiert wird, wie bei Lebensmitteln oder Trinkwasser.“

In die gleiche Kerbe schlug gestern der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW). Nur mit der halbierten Umsatzsteuer sei ein „drastischer Anstieg der Gebühren für die Bürger zu vermeiden“, so BGW-Vorstand Ortwin Scholz.

Für einen vierköpfigen Durchschnittshaushalt würden sich allein die Abwassergebühren um 50 bis 200 Mark im Jahr erhöhen, im Schnitt würden sie von 853 Mark auf 964 Mark jährlich steigen.

Mit dem halbierten Satz könne ein Großteil der Steigerung abgefangen werden. Den Müll- und Abwasserunternehmen käme in diesem Fall nämlich zugute, daß sie in den kommenden Jahren bis zu 150 Milliarden Mark investieren müßten. Wegen des für Unternehmen möglichen Vorsteuerabzugs würden ihre Steuerschulden angesichts der geplanten Investitionen schrumpfen. Der Fiskus bekäme weniger Geld und die Bürgerinnen und Bürger müßten weniger Gebührenerhöhungen fürchten. Die gebührenzahler könnten in den kommenden Jahren um fast 20 Milliarden Mark entlastet werden, rechnet Scholz vor.

VKU und BGW sowie ihre Mitgliedsunternehmen hatten einige Monate Zeit, sich eine Abwehrstrategie zu überlegen. Der Bundesfinanzhof hatte schon in einem Vorbescheid vom 10. Juli mitgeteilt, daß er die kommunalen Firmen steuerpflichtig machen möchte. Hermann-Josef Tenhagen